Die Schweiz will als Drittland nur sektoriell das Binnenmarktrecht übernehmen. Warum will die EU, dass dies dynamisch erfolgen soll?
Die EU fordert eine dynamische Übernahme des Binnenmarktrechts durch die Schweiz, weil die Weiterführung und mögliche Ausweitung der Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt voraussetzen, dass in den relevanten Bereichen der Binnenmarktabkommen dieselben Regeln gelten wie im Binnenmarkt selbst. Dies soll ein „Level Playing Field“ gewährleisten, insbesondere auch im Bereich der staatlichen Beihilfen. Ohne eine dynamische Übernahme der EU-Rechtsentwicklung bestünde das Risiko, dass die Schweiz mit veralteten oder abweichenden Regeln operiert, was zu Wettbewerbsverzerrungen und einem ungleichen Zugang zum Binnenmarkt führen könnte. Daher möchte die EU die bilateralen Abkommen durch institutionelle Mechanismen ergänzen, die eine kontinuierliche Aktualisierung des übernommenen Rechts sowie ein Streitbeilegungssystem mit einer Rolle für den EuGH vorsehen[1].