Welche Auswirkungen hätte die Annahme der Eidgenössischen Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» der SVP auf das Rahmenabkommen und auf die Bilateralen 3?
Die Annahme der Eidgenössischen Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» der SVP hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das institutionelle Rahmenabkommen sowie auf die Bilateralen III mit der EU. Konkret bedeutet die Initiative, dass die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit der EU einschränkt oder aufkündigt, was ein zentraler Bestandteil der Bilateralen Abkommen ist.
Rahmenabkommen:
Die EU fordert im Rahmen des institutionellen Rahmenabkommens eine automatische Übernahme des EU-Rechts, inklusive der Personenfreizügigkeit, sowie einen Schiedsspruch anstelle der unabhängigen Gerichtsbarkeit in solchen Fragen. Einseitige Änderungen der Personenfreizügigkeit durch die Schweiz, wie sie die Begrenzungsinitiative verlangt, führen zu einem Bruch dieser Grundprinzipien des Rahmenabkommens. Bereits vor der Initiative gab es substanzielle Differenzen zwischen der Schweiz und der EU in Bezug auf die Personenfreizügigkeit, Lohnschutz und staatliche Beihilfen, weshalb das Rahmenabkommen bisher nicht abgeschlossen wurde. Die Annahme der Initiative würde diese Differenzen vertiefen und einen Abschluss des Rahmenabkommens faktisch unmöglich machen[1][2].
Bilaterale III:
Die Bilateralen III umfassen neue Abkommen, mit denen eine vertiefte Zusammenarbeit in Bereichen wie Forschung, Strommarkt, Verkehr und Landwirtschaft geplant war. Deren Abschluss und Aktualisierung hängen jedoch von einer Einigung über das Rahmenabkommen ab. Die EU koppelt die fortschreitende Zusammenarbeit und die Aktualisierung bestehender sowie neuer Abkommen an institutionelle Fragen und die Anerkennung der Personenfreizügigkeit. Die Ablehnung oder Einschränkung dieser Freizügigkeit wie durch die Begrenzungsinitiative führt dazu, dass die EU die Schweiz als Drittstaat ohne privilegierten Zugang behandelt (z. B. Statuswechsel bei Horizon Europe 2021) und neue oder revidierte Abkommen verhindert oder verzögert[2][3][4].
Zusammengefasst: Die Annahme der SVP-Begrenzungsinitiative würde das institutionelle Rahmenabkommen faktisch zum Scheitern bringen und damit die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Bilateralen III massiv gefährden, indem die Schweiz ihren Zugang zum EU-Binnenmarkt und die Zusammenarbeit in diversen Bereichen verliert. Die EU insistiert auf der Personenfreizügigkeit als zentralem Element, und Einschränkungen werden nicht akzeptiert[1][2].