Unter welchen Bedingungen kann man als Grenzgänger komplett in der Schweiz versteuern?
Als Grenzgänger kann man komplett in der Schweiz versteuert werden, wenn man dort eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt und seinen Wohnsitz in einem Nachbarstaat hat, zu dem man in der Regel täglich oder zumindest einmal pro Woche zurückkehrt. Grenzgänger haben keinen Aufenthalt in der Schweiz im Sinne eines dauerhaften Wohnsitzes und können daher etwa kein Daueraufenthaltsrecht geltend machen. Die Definition und Behandlung von Grenzgängern ist spezifisch geregelt im Freizügigkeitsabkommen (FZA) sowie in ergänzenden Bestimmungen, die eine Ausnahme für Grenzgänger darstellen, beispielsweise in Bezug auf das Meldeverfahren und den Verzicht auf Aufenthaltstitel in der Schweiz[1].
Das bedeutet: Die reguläre Steuerpflicht an ihrem Arbeitsort Schweiz entfällt nicht. Komplette Besteuerung in der Schweiz ist insofern gegeben, dass das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit dort versteuert wird, obwohl der Wohnsitz im Ausland verbleibt. Dieser Zustand ist vertraglich geregelt, wobei für Grenzgänger besondere Bescheinigungen und Meldepflichten gelten, um diese steuerliche Situation rechtlich zu sichern und eine differenzierte Behandlung gegenüber regulären Aufenthalten innerhalb der Schweiz zu gewährleisten[1].