Persönlichkeitsrechte bei Fotografien
Persoenlichkeitsrechte bei Fotografien betreffen das Recht der abgebildeten Person am eigenen Bild. Grundsaetzlich ist die Veroeffentlichung eines Fotos nur mit Einwilligung der fotografierten Person erlaubt. Ohne Einwilligung duerfen Fotografien nur unter bestimmten Voraussetzungen verbreitet werden, etwa wenn das Bild ein Geschehen von oeffentlichem Interesse zeigt oder als Kunstwerk gilt. Der Schutz der Persoenlichkeitsrechte umfasst insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Wahrung der Privatsphaere. Im Kontext völkerrechtlicher Verträge und bilateraler Abkommen, wie im Kontext oben erwaehnt, finden sich keine direkten Aussagen zu Persoenlichkeitsrechten bei Fotografien, sondern eher zu Datenschutz und Informationsaustausch zwischen Behörden, welche jedoch ebenfalls Schutzmechanismen fuer die betroffenen Personen vorsehen (z.B. bei der Weitergabe von persoenlichen Daten) [1], [2]. Daher gilt auch fuer Fotografien in der Regel, dass deren Nutzung und Verbreitung nur unter Wahrung der Persoenlichkeitsrechte und gegebenenfalls unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zulässig sind.