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Rahmenabkommen GPT

WIE WIRD DIE MEDIATION BEHANDELT. MUSS DIE SCHWEIZ DIE EU RICHTLINIE ÜBERNEHMEN?

Die Mediation wird in der Schweiz als ein Instrument zur Konfliktlösung eingesetzt, insbesondere auch bei schwierigen arbeitsrechtlichen Verhandlungen. Ein Beispiel ist die unabhängige externe Mediation, die im Jahr 2020 eingeleitet wurde, um eine Einigung zwischen den Sozialpartnern bezüglich der Erhöhung von Sanktionen im Obligationenrecht zu erzielen. Diese Mediation wurde Ende 2023 ausgesetzt, obwohl bereits ein konkretes Ergebnis vorlag. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hofft weiterhin auf eine erfolgreiche Einigung durch die laufende Mediation[1].

Bezüglich der Übernahme der EU-Richtlinie zur Mediation gibt der Kontext keine Hinweise darauf, dass die Schweiz verpflichtet ist, diese direkt zu übernehmen. Die schweizerische Europapolitik zeichnet sich dadurch aus, dass die Schweiz keine EU-Mitgliedschaft anstrebt und stattdessen sektoriell mit der EU zusammenarbeitet, wobei sie ihre institutionellen Besonderheiten wie die direkte Demokratie wahrt[2]. Es besteht somit keine generelle Pflicht der Schweiz, EU-Richtlinien, inklusive derjenigen zur Mediation, automatisch zu übernehmen.

Zusammenfassend wird Mediation in der Schweiz als Mittel genutzt, um Konflikte in Bereichen wie dem Arbeitsrecht zu lösen, jedoch ohne dass es eine direkte Verpflichtung zur Übernahme der EU-Mediationrichtlinie gibt. Die Schweiz verfolgt eine eigenständige, sektoriell abgestimmte Zusammenarbeit mit der EU ohne automatische Rechtsübernahme in diesem Bereich[1][2].

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