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Rahmenabkommen GPT

Ständemehr gesetzlich verpflichtend?

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ständemehr-Abstimmung ergibt sich aus dem bereitgestellten Kontext nicht. Im Kontext wird vielmehr beschrieben, dass die Übernahme von EU-Rechtsakten durch die Schweiz nicht automatisch erfolgt, sondern jeweils einen individuellen Beschluss von Schweiz und EU voraussetzt (sog. „Integrationsverfahren“) [1]. Dies deutet darauf hin, dass keine automatische oder gesetzlich vorgeschriebene Ständemehr-Abstimmung über solche Verpflichtungen besteht, sondern vielmehr ein Prozess der bilateralen Einigung notwendig ist.

Des Weiteren wird keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung erwähnt, die ein Ständemehr für politische Entscheidungen oder Verpflichtungen gegenüber der EU vorschreibt. Vielmehr scheint die Umsetzung von Abkommen und damit verbundenen Verpflichtungen auf vertraglicher und verwaltungsrechtlicher Ebene geregelt zu sein, ohne Hinweis auf ein zwingendes Ständemehr.

Demnach ist festzuhalten, dass Ständemehr im Zusammenhang mit den im Kontext beschriebenen Abkommen und Verpflichtungen nicht gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist.

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