Welche Rolle spielt der Europäische Gerichtshof bei der Rechtsauslegung des Rahmenabkommens und welche Rolle spielt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für die Schweiz?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spielt bei der Rechtsauslegung des institutionellen Rahmenabkommens eine zentrale Rolle, da er für die einheitliche und verbindliche Interpretation des EU-Rechts verantwortlich ist. Im Rahmen des Rahmenabkommens würde dieser Gerichtshof somit auch eine Kontrollfunktion übernehmen, um sicherzustellen, dass die dynamische Rechtsübernahme, also die kontinuierliche Übernahme der relevanten EU-Rechtsakte durch die Schweiz, korrekt und im Einklang mit den Abmachungen erfolgt. Dies bedeutet, dass der EuGH Rechtsprechung zu Fragen der Auslegung und Anwendung der gemeinsamen Regeln trifft, die für die Schweiz verbindlich wären [1].
Für die Schweiz ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes von wesentlicher Bedeutung, weil sie rechtliche Sicherheit und Einheitlichkeit im Verhältnis zur EU schafft. Durch die dynamische Übernahme von EU-Recht ist die Schweiz faktisch an die Deutungen und Urteile des EuGH gebunden, ohne selbst Mitglied der EU zu sein. Dies stellt einen Kernpunkt der institutionellen Zusammenarbeit dar, der jedoch aufgrund der Souveränität der Schweiz und ihrer besonderen Staatsstruktur (insbesondere direkte Demokratie und Föderalismus) umstritten ist und die Verhandlungen über das Rahmenabkommen erschwerte [2].
Zusätzlich ist zu beachten, dass trotz der angestrebten rechtlichen Anbindung an den EuGH die Schweiz durch bilaterale Abkommen eine gewisse Eigenständigkeit in der Handhabung europaweiter Regelungen behalten möchte. Diese Balance zwischen Integration und Eigenständigkeit spiegelt sich auch in der Forderung nach verstärkter Information und Mitwirkung des Parlaments in Bezug auf die Rechtsetzung der EU wider, um die Dynamik der Rechtsübernahme besser steuern zu können [3].
Zusammenfassend spielt der Europäische Gerichtshof im Rahmenabkommen die Rolle eines obersten Rechtsauslegers, dessen Rechtsprechung für die Schweiz verbindlich werden soll. Gleichzeitig ist die Rechtsprechung des EuGH für die Schweiz ein zentrales Element, das rechtliche Klarheit bietet, aber auch Spannungen hinsichtlich der staatlichen Eigenständigkeit erzeugt [1][2][3].