wie ist der rechtsraum geregelt? werden wir dann einfach unterjocht?
Der Rechtsraum ist so geregelt, dass die Schweiz beim autonomen Nachvollzug von EU-Recht völlig frei ist. Es besteht keine völkerrechtliche Verpflichtung zur Übernahme des EU-Rechts; die Schweiz kann also selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie EU-Recht übernimmt. Das Verfahren zur Integration eines EU-Rechtsakts beginnt erst mit der Information der Schweiz durch die EU, und es besteht ein Meinungsaustausch, um zu prüfen, ob und wie der Rechtsakt übernommen wird. Dadurch wird der Schweiz ermöglicht, ihren Besonderheiten weitestgehend Rechnung zu tragen, ohne über das EU-Recht hinauszugehen[1].
Somit werden die beteiligten Akteure nicht einfach unterjocht oder zwangsweise an das EU-Recht gebunden. Der Entscheidungs- und Handlungsspielraum bleibt im Grundsatz erhalten, auch wenn gewisse Regelungen im Kontext von Beihilfen oder anderen spezifischen Rechtsakten einen Ermessensspielraum besitzen können. Allerdings bedeutet ein Ermessen oder das Vorhandensein unbestimmter Rechtsbegriffe nicht automatisch eine Unterordnung oder vollständige Fremdbestimmung[2].
Kurz gesagt: Nein, eine "Unterjochung" findet nicht statt. Die Schweiz behält ihre Souveränität in der Entscheidung über die Rechtsübernahme und berücksichtigt ihre eigenen Interessen und Besonderheiten. Der Rechtsraum ist vielmehr durch ein Verfahren bestimmt, das die Mitbestimmung und Ausgestaltung ermöglicht.
wie wird der schengenraum geregelt
Im Rahmen der Verträge ist die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Schengenraum wie folgt geregelt: Die Schweiz ist als Vertragspartei Teil des Schengen-Besitzstands, was bedeutet, dass sie die Schengen-Vorschriften anwendet und in den zugehörigen Ausschüssen vertreten ist. Durch das neue Rahmenabkommen wird die Integration und Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens in die umfassenderen Verträge sichergestellt sowie ein Institutionenmechanismus geregelt.
Die Zusammenarbeit umfasst dabei insbesondere Fragen der Sicherheit, der Grenzkontrollen und des Informationsaustauschs. Die Schweiz nimmt an den entsprechenden Gremien teil, um eine kohärente Anwendung der Schengen-Regeln zu gewährleisten. Anpassungen und Aktualisierungen der Schengen-Regeln erfolgen in einem Verfahren, das die Schweiz informiert und in dem gegenseitiger Meinungsaustausch stattfindet, bevor neue Vorschriften übernommen werden.
Die Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit berücksichtigt die Besonderheiten der Schweiz ebenso wie die gemeinsamen Interessen im Schengenraum. Dabei sorgt das institutionalierte Verfahren für Rechtssicherheit, Kohärenz und langfristige Stabilität der Zusammenarbeit im Schengenraum zwischen der Schweiz und der EU[1].
anhand dieses abkommeny muss die schweiz mehr beiträge an die eu zahlen wie bis anhin werden wir zusätzlich gemolken?
Das neue Rahmenabkommen regelt die finanziellen Beiträge der Schweiz an die EU, die zur Unterstützung gemeinsamer Anliegen und insbesondere zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts in der EU dienen. Die Berechnung und Höhe dieser Beiträge richten sich nach Kriterien wie dem Bruttoinlandprodukt der Schweiz und der Art der Zusammenarbeit[1].
Im Vergleich zu früheren Vereinbarungen werden in den Verträgen keine expliziten Aussagen darüber gemacht, ob die Beiträge steigen oder ob die Schweiz „zusätzlich gemolken“ wird beziehungsweise eine Überzahlung erfolgt. Die Verträge legen nur die rechtlichen Grundlagen für die Zahlungen fest, bieten jedoch keine konkreten Zahlen oder Vergleichswerte zu bisherigen Beiträgen[1].
Zudem sind die Beiträge zeitlich befristet und werden regelmässig neu zugesprochen, wobei sie grundsätzlich nicht degressiv ausgestaltet sind[2]. Insgesamt schafft das Abkommen also einen Rahmen zur Finanzierung, ohne eine Bewertung oder quantitative Festlegung zu liefern.