Können studierende aus der eu in unbegrenzter Zahl in der schweiz an universitäten studieren?
Studierende aus der EU haben zwar Anspruch auf dieselben Studiengebuehren wie Schweizer Studierende an mehrheitlich oeffentlich finanzierten Universitaeten und Fachhochschulen in der Schweiz, unabhaengig von ihrem Wohnsitz. Dies entspricht dem Nichtdiskriminierungsgrundsatz des Freizuegigkeitsabkommens (FZA) zwischen der Schweiz und der EU[1][2][3].
Allerdings gibt es keine unbegrenzte Zulassung zu diesen Universitaeten fuer EU-Studierende. Das Abkommen verpflichtet die Schweiz nicht dazu, ihr Zulassungssystem zu aendern oder den Anteil an EU-Studierenden an den Hochschulen zu erhoehen. Es bestehen weiterhin Zulassungsbeschraenkungen oder Quoten an einzelnen Hochschulen, solange der gesamt-schweizerische Anteil der EU-Studierenden nicht sinkt. Der Anteil der EU-Studierenden liegt aktuell bei etwa 18 % an universitaeren Hochschulen und 10 % an Fachhochschulen und soll laut Vertrag nicht abnehmen, was jedoch keine Verpflichtung zur Erhoehung der Studienplaetze oder zur Abschaffung von Zulassungsbeschraenkungen impliziert[3][4][5].
Zusammenfassend:
Damit koennen EU-Studierende zwar in grosser Zahl studieren, aber die Anzahl der Studienplaetze und die Zulassung bleiben durch die bestehenden Systeme und Quoten beschraenkt.