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Was sind die Voraussetzungen um aus Griechenland selbstständig in der Schweiz zu arbeiten

Um aus Griechenland selbstständig in der Schweiz arbeiten zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Gleichstellung von Selbstständigen: Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU sowie dem dazugehörigen Änderungsprotokoll besteht für selbstständig Erwerbstätige grundsätzlich die gleiche Rechtsstellung wie für Arbeitnehmende mit Niederlassungsrecht. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für eine selbstständige Erwerbstätigkeit analog sind. Konkret ist eine tatsächliche und echte Tätigkeit erforderlich, die weder völlig untergeordnet noch unwesentlich sein darf. Diese Tätigkeit muss also eine echte selbstständige wirtschaftliche Betätigung darstellen, die nicht nur formal besteht, sondern tatsächlich ausgeübt wird[1].

  2. Nachweis der Selbstständigkeit: Für die Erteilung eines Aufenthaltsrechts zur selbstständigen Tätigkeit in der Schweiz kann ein Nachweis verlangt werden, dass die Selbstständigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Dies entspricht der Regelung in Art. 8 Absatz 3 der EU-Richtlinie 2004/38/EG, die in Verbindung mit dem FZA gilt[1].

  3. Aufenthalts- und Arbeitsrecht: Als EU-Bürger (Griechenland ist Mitglied der EU) hat man grundsätzlich das Recht auf Niederlassung und Erwerbstätigkeit in der Schweiz unter Einhaltung der genannten Bestimmungen. Dabei ist die selbstständige Tätigkeit, wie oben beschrieben, Voraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung.

Zusammenfassend ist also für einen griechischen Staatsbürger, der in der Schweiz selbstständig arbeiten möchte, entscheidend, eine echte und nicht unwesentliche selbstständige Tätigkeit auszuüben und diese bei den Schweizer Behörden nachweisen zu können. Die genauen Bedingungen und möglichen Bewilligungsverfahren richten sich nach den Bestimmungen des FZA und den relevanten europäischen Richtlinien[1].

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