Fördert das rahmenabkommen die einwanderung in die schweiz?
Das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU fördert nicht direkt die Einwanderung in die Schweiz. Vielmehr zielt es darauf ab, die bilaterale Zusammenarbeit zu stabilisieren und weiterzuentwickeln, insbesondere auch im Bereich der Personenfreizügigkeit. Allerdings bestehen nach wie vor substanzielle Differenzen zu Schlüsselfragen wie der Personenfreizügigkeit, dem Lohnschutz und staatlichen Beihilfen, weswegen der Bundesrat das ursprüngliche Abkommen nicht unterzeichnet hat[1],[2].
Das Rahmenabkommen soll somit vor allem Regelungen schaffen, die den bilateralen Weg sichern und der Schweiz eine hindernisfreie Teilnahme an EU-Rechtsakten ermöglichen, ohne dass grundlegende Veränderungen bei der Personenfreizügigkeit vorgesehen sind, die automatisch eine verstärkte Einwanderung bewirken würden[3]. Auf der anderen Seite stand die Frage der Personenfreizügigkeit im Zentrum der Verhandlungen und Differenzen, was nahelegt, dass das Rahmenabkommen kein Instrument ist, das eine Ausweitung der Einwanderung explizit fördert, sondern eher bestehende Abkommen rechtlich einbindet und konsolidiert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Rahmenabkommen keine konkrete Förderung der Einwanderung beinhaltet, sondern die bestehende bilaterale Zusammenarbeit, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit, auf einer institutionellen Grundlage stabilisieren will, ohne eine Erhöhung der Einwanderungszahlen zu bezwecken[1],[2].