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Rahmenabkommen GPT

was ändert sich für den öffentlichen Verkehr?

Für den öffentlichen Verkehr ändert sich insbesondere Folgendes:

Die Schweiz hat im Rahmen des Landverkehrsabkommens (LandVA) mit der EU die Möglichkeit, Eisenbahnverkehrsunternehmen, die grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste erbringen, zu verpflichten, sich an der Tarifintegration im öffentlichen Verkehr zu beteiligen. Das bedeutet, dass Fahrgäste, die verschiedene öffentliche Verkehrsnetze benutzen, nur einen einzigen Fahrausweis benötigen. Diese Massnahme unterstützt somit die Vereinfachung und Harmonisierung im grenzüberschreitenden Bahnverkehr.

Zudem ist der inländische öffentliche Verkehr («Service public») von den Beihilferegeln des Abkommens ausgenommen. Dadurch bleibt die bewährte Finanzierung des schweizerischen öffentlichen Verkehrs gewährleistet und schützt die bestehenden staatlichen Verkehrspolitiken vor Eingriffen durch die Beihilferegelungen[1][2].

Diese Punkte zeigen insgesamt eine Stärkung und Modernisierung der Verkehrsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU, wobei insbesondere die grenzüberschreitenden Dienstleistungen auf der Schiene durch Tarifintegration und marktwirtschaftliche Öffnung gefördert werden, während der nationale öffentliche Verkehr geschützt bleibt[1][2].

müssen ausländische betreiber nur in das integrated ticketing oder müssen sie auch in den integrierten taktfahrplan?

Die Verträge verpflichten ausländische Betreiber, die grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste erbringen, verbindlich zur Teilnahme an der Tarifintegration im öffentlichen Verkehr. Bezüglich des integrierten Taktfahrplans enthalten die Verträge jedoch keine explizite Verpflichtung für ausländische Betreiber, sich daran anzuschliessen. Somit sind nur die Teilnahme an der Tarifintegration verbindlich geregelt, während zum integrierten Taktfahrplan keine verbindlichen Regelungen vorgesehen sind[1][2].

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