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Rahmenabkommen GPT

Würde eine Entwaldungsverordnung auch in die Rechtsübernahme des Rahmenabkommens fallen?

Eine Entwaldungsverordnung würde grundsätzlich zu den Bereichen gehören, die durch ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt werden könnten, sofern sie in den Geltungsbereich des Rahmenabkommens fällt. Das Rahmenabkommen zielt darauf ab, die Rechtsübernahme von relevanten EU-Rechtsakten sicherzustellen, die für die bilaterale Zusammenarbeit von Bedeutung sind[1].

Da Umweltregelungen, zu denen auch eine Entwaldungsverordnung zählen würde, typischerweise Teil der EU-Rechtsakte sind, könnte eine solche Verordnung also unter die Rechtsübernahme des Rahmenabkommens fallen, wenn sie als Bestandteil der kooperierten Sektoren definiert wird. Die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen umfassten die Übernahme von Rechtsakten der EU, um Rechtsunsicherheiten zu verringern und die Kohärenz der Rechtslage zwischen der Schweiz und der EU zu gewährleisten[2].

Allerdings ist zu beachten, dass die Schweiz im Mai 2021 den Entwurf des Rahmenabkommens nicht unterzeichnet hat, insbesondere wegen unterschiedlicher Auffassungen in Schlüsselbereichen, was auch bedeutet, dass die formelle Rechtsübernahme nur dann greift, wenn ein Rahmenabkommen erfolgreich abgeschlossen wird[1].

Zusammengefasst: Eine Entwaldungsverordnung könnte prinzipiell in die Rechtsübernahme des Rahmenabkommens fallen, sofern sie als Teil der zu übernehmenden EU-Rechtsakte gilt und das Abkommen in Kraft ist. Da das Rahmenabkommen jedoch derzeit nicht umgesetzt ist, besteht aktuell keine automatische Verpflichtung zur Rechtsübernahme einer solchen Verordnung[1][2].

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