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Rahmenabkommen GPT

was steht zur Medizin im Rahmenabgkommen?

Im Rahmenabkommen steht zur Medizin, dass die Schweiz innerhalb des Bereichs der Gesundheitssicherheit grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die EU-Mitgliedstaaten hat. Die Schweiz ist verpflichtet, relevante Informationen zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen bereitzustellen und sich finanziell an entsprechenden Mechanismen zu beteiligen. Im Gegenzug erhält sie Zugang zu den epidemiologischen Daten der EU-Mitgliedstaaten und kann am Austausch von Fachinformationen in verschiedenen Gesundheitssicherheitsmechanismen teilnehmen. Dies stärkt die Expertise in der Schweiz. Zudem kann die Schweiz auf Wunsch fallweise an gemeinsamen Beschaffungsverfahren für medizinische Gegenmassnahmen teilnehmen, was für die Versorgungssicherheit von Interesse ist[1].

Weiterhin ist ohne eine Lösung der institutionellen Fragen die Schweiz von der Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung von Medizinprodukten ausgeschlossen, was den Zugang zu wichtigen Informationen erschwert und die Fähigkeit der Schweizer Behörden mindert, bei unsicheren Produkten rasch zu handeln. Ein funktionierendes Marktzugangsabkommen (MRA) ist deshalb auch für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in der Schweiz wesentlich[2].

Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wird als sehr wertvoll für die Schweiz erachtet, da es fundierte wissenschaftliche Analysen liefert, die beispielsweise für die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen auch in der Schweizer Gesundheitspolitik wichtig sind[3].

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