kann die Eu die NUtz ung der Wasserkraft in der Schweiz einschränken
Gemäss den Verträgen enthält das neue Stromabkommen keine Vorgaben zur Vergabe von Wasserkraftkonzessionen, und auch der Wasserzins wird durch die Verträge nicht in Frage gestellt. Die Schweiz behält das Recht, selber über die Nutzung ihrer Energieressourcen, inklusive Wasserkraft, zu bestimmen. Die Kantone, Gemeinden und Berggebiete können weiterhin eigenständig festlegen, wie ihre Energieressourcen genutzt werden, insbesondere auch hinsichtlich Wasserkraft.
Ein obligatorischer EU-Standard, der eine Ausschreibungspflicht für Wasserkraftkonzessionen vorsieht, existiert nicht, und die entsprechenden EU-Rechtsakte wie die Konzessionsrichtlinie (EU) 2014/23 sind nicht Teil der Verträge. Somit könnte die EU auch künftig nicht argumentieren, dass solche EU-Rechtsakte im Anwendungsbereich der Verträge liegen und daraus Einschränkungen ableiten.
Zusammenfassend: Die EU kann die Nutzung der Wasserkraft in der Schweiz nicht einschränken.