Was unterscheidet das Rahmenabkommen zu den bisherigen Abkommen mit der EU?
Das neue Rahmenabkommen unterscheidet sich von den bisherigen Abkommen mit der EU dadurch, dass es die institutionellen Elemente für alle Binnenmarktabkommen horizontal regeln würde. Im Gegensatz zu den bisherigen Einzelabkommen, bei denen die Eigenheiten der einzelnen Abkommen besser berücksichtigt werden, hätte das Rahmenabkommen eine einheitliche institutionelle Regelung für alle diese Abkommen vorgesehen. Zudem hätte es eine Verpflichtung zur dynamischen Rechtsübernahme enthalten, wobei die Schweiz über jede Übernahme eines neuen relevanten EU-Rechtsaktes eigenständig entscheidet. Die bisherigen Abkommen regeln ihre institutionellen Bestimmungen jeweils separat, und Änderungen im EU-Recht werden in den jeweiligen Abkommen integriert, jedoch nicht automatisch, sondern nach Zustimmung der Schweiz.