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Rahmenabkommen GPT

erkläre die integrationsmethode

Die Integrationsmethode ist ein Verfahren zur Übernahme von EU-Rechtsakten in die Schweizer Rechtsordnung im Rahmen bilateraler Abkommen mit der EU. Dabei werden die betreffenden EU-Rechtsakte durch ihre Integration in das jeweilige Abkommen automatisch und unmittelbar Teil des Schweizer Rechts, ohne dass sie zusätzlich in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Schweiz muss ihr eigenes Recht nur dann anpassen, wenn es den Bestimmungen dieser integrierten EU-Rechtsakte widerspricht oder wenn eine Präzisierung notwendig ist. Dies entspricht dem monistischen Rechtssystem der Schweiz, bei dem völkerrechtliche Verträge direkt anwendbar sind.

Die Integrationsmethode sichert somit eine dynamische Rechtsübernahme: Sobald die EU neue Rechtsakte erlässt, die in den durch das Abkommen definierten Anwendungsbereich fallen, werden diese rasch in das Abkommen integriert und dadurch Teil der Schweizer Rechtsordnung. Anpassungen oder Ausnahmen können dabei vom zuständigen Gemischten Ausschuss beschlossen werden. Die Methode verhindert zudem, dass das EU-Recht durch zusätzliche schweizerische Bestimmungen verschärft wird („kein Swiss Finish“). Die Schweiz geht mit der Integrationsmethode keine Verpflichtungen ein, die über die in den EU-Rechtsakten festgelegten hinausgehen[1][2][4][6][8].

Zusammengefasst bedeutet die Integrationsmethode also:

  • EU-Rechtsakte werden durch ihre Einbindung in das Abkommen direkt und unmittelbar Teil des Schweizer Rechts.
  • Es ist keine separate Umsetzung oder Überführung in das Landesrecht notwendig.
  • Anpassungen des Schweizer Rechts erfolgen nur bei Widersprüchen oder Notwendigkeit zur Präzisierung.
  • Die Vorgehensweise entspricht dem monistischen Rechtssystem der Schweiz.
  • Die Methode stellt sicher, dass das EU-Recht nicht durch zusätzliche nationale Regelungen verschärft wird[1][4][8].
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