Logo
Rahmenabkommen GPT

Welche Rechte muss die Schweiz übernehmen?

Die Schweiz muss die Rechtsprechung des EuGH übernehmen, wenn Abweichungen nicht akzeptiert werden und sonst die Schengen/Dublin-Assoziierung automatisch endet. Zudem ist die Schweiz verpflichtet, auf Empfehlungen der Europäischen Kommission im Rahmen von Schengen-Evaluierungen zu reagieren und über deren Umsetzung Bericht zu erstatten[1].

Weiterhin muss die Schweiz EU-Recht im Rahmen der Integrations- oder Äquivalenzmethode übernehmen, jedoch nur soweit, dass das nationale Recht angepasst wird, wenn es den EU-Bestimmungen widerspricht oder diese nicht direkt anwendbar sind. Eine Verpflichtung, über das EU-Recht hinauszugehen, besteht nicht[2], [3].

In speziellen Fällen, wie etwa beim Arbeits- und Lohnschutz, sichert die Schweiz ihre Rechte durch beispielsweise eine Non-Regression-Klausel ab und ist nicht verpflichtet, künftige negative Anpassungen des EU-Entsenderechts zu übernehmen[4].

Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Schweiz in bestimmten Bereichen, insbesondere bei der Rechtsprechung des EuGH im Rahmen der Schengen/Dublin-Assoziierung, verpflichtet ist, EU-Rechte oder deren Rechtsprechung zu übernehmen. Gleichzeitig hat sie gestaffelte Übernahmepflichten beim EU-Recht über die Integrations- oder Äquivalenzmethoden, aber keine Verpflichtung zum "Swiss Finish" oder darüber hinausgehenden Verpflichtungen[1],[2],[4].

Stelle deine eigenen Fragen