was passiert, wenn Volksabstimmungen Initiativen EU Verordnungen widersprechen?
Wenn Volksabstimmungen in der Schweiz Initiativen beschliessen, die im Widerspruch zu EU-Verordnungen stehen, führt dies grundsätzlich zu einem Konflikt zwischen nationalem und internationalem Recht. Die Schweiz ist im Rahmen ihrer Bilateralverträge und weiterer Vereinbarungen gegenüber der EU verpflichtet, EU-Recht, insbesondere EU-Verordnungen, einzuhalten und umzusetzen. Diese EU-Verordnungen sind unmittelbar anwendbar und haben Vorrang vor nationalem Recht, soweit die Schweiz sich durch bilaterale Abkommen zur Einhaltung verpflichtet hat[1].
Das bedeutet konkret, dass selbst wenn eine Schweizer Volksabstimmung eine Initiative unterstützt, die gegen geltende EU-Verordnungen verstösst, die Schweiz auf internationales Recht (völkerrechtliche Verträge) verpflichtet bleibt, EU-Recht umzusetzen. Die Folgen können dann sein, dass:
Volksabstimmungen können also nicht direkt EU-Verordnungen ausser Kraft setzen. Die schweizerische Rechtsordnung gewährt dem Völkerrecht Vorrang, insbesondere wenn sich die Schweiz verpflichtet hat, EU-Recht anzuerkennen und umzusetzen. Wird durch eine Volksabstimmung eine solche Verpflichtung verletzt, kann dies politisch und rechtlich zu Schwierigkeiten führen, die auf diplomatischem Wege oder durch festgelegte Streitbeilegungsverfahren geklärt werden müssen[2].
Zusammenfassend: Volksabstimmungen können zwar nationalrechtlich bindend sein, müssen aber mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der EU im Einklang stehen. Stehen sie im Widerspruch zu EU-Verordnungen, muss die Schweiz diesen Konflikt durch Anpassung des nationalen Rechts, Verhandlungen oder Streitbeilegung lösen; eine direkte Aufhebung von EU-Verordnungen durch Volksabstimmungen ist nicht möglich[2],[1].