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Rahmenabkommen GPT

Werden Volksinitiativen unmöglich?

In den Verträgen ist keine Aussage enthalten, dass Volksinitiativen unmöglich werden. Es wird vielmehr erwähnt, dass völkerrechtliche Verträge zur Stabilisierung der bilateralen Beziehungen die verfassungsmässige Ordnung wahren und keine schwerwiegenden Eingriffe in die innere Struktur der Schweiz bewirken. Zudem wird als Beispiel genannt, dass der Beitritt der Schweiz zur UNO auf einer Volksinitiative beruhte und somit ein Weg der förmlichen Verfassungsrevision ist. Daraus lässt sich schliessen, dass Volksinitiativen weiterhin möglich sind.

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