Rahmenabkommen GPT

Wie viel zahlt die Schweiz mit den neuen Verträgen an die EU?

Die Schweiz übernimmt mit dem Paket Schweiz-EU mehrere finanzielle Verpflichtungen:

Beitrag 2030–2036
350 Mio. Fr.
jährlich, erste Beitragsperiode
Übergangsperiode
130 Mio. Fr.
jährlich bis zum Inkrafttreten
EUSPA
ca. 3,8 Mio. Fr.
basierend auf Budget 2024

Beitragsabkommen: Der erste Beitrag für die Periode 2030–2036 beträgt 350 Millionen Franken jährlich . Die Mittel werden über einen Zeitraum von zehn Jahren, von 2030 bis 2039, ausbezahlt . Wichtig: Die Mittel fliessen nicht ins EU-Budget, sondern werden direkt in den Partnerstaaten für gemeinsam vereinbarte Programme und Projekte eingesetzt .

Zusätzliche finanzielle Verpflichtung (Übergangsperiode): Für die Periode ab Ende 2024 bis zum Start des neuen Mechanismus beläuft sich die zusätzliche Verpflichtung auf 130 Millionen Franken pro Jahr bis zum Inkrafttreten des Pakets . Ab Inkrafttreten des Pakets bis 2030 (Ende 2029) beträgt sie 350 Millionen Franken pro Jahr .

EUSPA: Die Schweiz beteiligt sich an den laufenden Kosten der Agentur EUSPA. Basierend auf dem EUSPA-Budget 2024 von rund 80 Millionen Euro ergibt sich ein Betrag von ca. 3,8 Millionen Schweizer Franken, inklusive einer generellen Gebühr für die Teilnahme an einer EU-Agentur (2% des jährlichen Schweizer Beitrags 2026, 3% 2027 und 4% ab 2028) . Der Beitrag wird berechnet als: effektiv eingesetzte Mittel × (BIP Schweiz / BIP EU-Mitgliedstaaten) .

zeige das in einem chart

Jahresbeiträge der Schweiz an die EU
  • Bis Inkrafttreten (ab Ende 2024): beitrag 130
  • Inkrafttreten bis Ende 2029: beitrag 350
  • 2030–2036 (1. Beitrag): beitrag 350
Jahresbeträge in Millionen Franken je Periode

Das Diagramm zeigt die jährlichen Beträge in den drei Phasen:

  • Bis zum Inkrafttreten des Pakets (ab Ende 2024): 130 Millionen Franken pro Jahr als zusätzliche finanzielle Verpflichtung .
  • Vom Inkrafttreten bis Ende 2029: 350 Millionen Franken pro Jahr, da die Zusammenarbeit ab diesem Zeitpunkt vertieft wird .
  • 2030–2036 (erster regelmässiger Beitrag): 350 Millionen Franken pro Jahr .

Aufteilung des ersten Beitrags (2030–2036): Von den 350 Millionen Franken entfallen 308 Millionen auf die Kohäsionszusammenarbeit und 42 Millionen auf die Migration .

Hinweis zur EUSPA: Der Beitrag an die Agentur EUSPA (ca. 3,8 Millionen Franken, basierend auf dem Budget 2024) ist ein separater, deutlich kleinerer Betrag und daher nicht im Diagramm dargestellt .

Die Mittel des ersten Beitrags und der zusätzlichen Verpflichtung werden erst mit Inkrafttreten des Pakets und über zehn Jahre (2030–2039) ausbezahlt .

Was sind die Hauptunterschiede zwischen den Beiträgen 2024–2029 und 2030–2036?

Die beiden Zahlungen unterscheiden sich in mehreren Punkten:

2024–2029 (einmalige zusätzliche Verpflichtung)2030–2036 (erster regelmässiger Beitrag)
CharakterEinmalige, übergangsweise Verpflichtung, die den Umfang der Partnerschaft in diesem Zeitraum widerspiegelt Erster Beitrag unter dem neuen, dauerhaften Mechanismus; Beitragsperioden von jeweils sieben Jahren
Höhe130 Mio. Fr. pro Jahr bis zum Inkrafttreten des Pakets; danach 350 Mio. Fr. pro Jahr bis Ende 2029 (im Jahr des Inkrafttretens pro rata temporis) 350 Mio. Fr. pro Jahr
ZweckAusschliesslich für die Zusammenarbeit im Bereich Kohäsion Kohäsion (308 Mio. Fr.) und Migration (42 Mio. Fr.)
Länderspezifische AbkommenMindestens 90 % des Betrags Mindestens 90 % des Kohäsionsanteils
UmsetzungÜber zehn Jahre, beginnend 2030 (also 2030–2039) Über zehn Jahre, beginnend 2030 (also 2030–2039)
DetailsIn einem rechtlich unverbindlichen MoU festzulegen In einem rechtlich unverbindlichen MoU festzulegen

Weitere Merkmale des ersten Beitrags (2030–2036):

  • Aufteilung und Verwaltung: Bis zu 5 % der Beträge stehen für den Verwaltungsaufwand und bis zu 2 % für die Weitergabe von Schweizer Expertise (Schweizer Expertise- und Partnerschaftsfonds) zur Verfügung .
  • Partnerstaaten: Im Bereich Kohäsion sind es EU-Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BNE von weniger als 90 % des Unionsdurchschnitts; im Bereich Migration solche mit besonderem Migrationsdruck .
  • Themen: Kohäsion (inklusive menschliche und soziale Entwicklung, nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Entwicklung, ökologischer Wandel, Demokratie und Partizipation) sowie Migration .
  • Sicherheitsklausel: Bei Korruptionsfällen oder Verletzung gemeinsamer Werte (z. B. Rechtsstaatlichkeit) kann die Schweiz Massnahmen wie die Suspendierung von Zahlungen ergreifen .
  • Zufluss: Die Mittel fliessen nicht ins EU-Budget, sondern werden direkt in den Partnerstaaten für gemeinsam vereinbarte Programme und Projekte eingesetzt .

Gemeinsamkeit: Beide Zahlungen werden erst mit Inkrafttreten des Pakets Schweiz-EU umgesetzt und ausbezahlt, jeweils über den Zeitraum 2030–2039 .

Können die 5 % Verwaltungsaufwand auch für den Kohäsionsanteil der 2024–2029-Beiträge genutzt werden?

Ja. Für die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung (2024–2029) gilt ausdrücklich: Bis zu 5 % des Betrags stehen der Schweiz zur Deckung des Verwaltungsaufwands und bis zu 2 % zur Weitergabe von Schweizer Expertise zur Verfügung (Schweizer Expertise- und Partnerschaftsfonds) .

Da dieser Beitrag ausschliesslich der Zusammenarbeit im Bereich Kohäsion dient, bezieht sich der 5-%-Anteil damit auf den Kohäsionsbetrag. Die Regelung entspricht jener des ersten regelmässigen Beitrags 2030–2036, wo ebenfalls bis zu 5 % für Verwaltungsaufwand und bis zu 2 % für den Expertise-Fonds vorgesehen sind .