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Rahmenabkommen GPT

Welche Nachteile wird die Schweiz haben, nebst Verlust der Selbständigkeit?

Neben dem Verlust der Selbständigkeit hat die Schweiz folgende weitere Nachteile zu erwarten:

  1. Dynamische Rechtsübernahme mit Ausnahmen: Obwohl die Schweiz bestimmte Ausnahmen bei der dynamischen Rechtsübernahme hat, bedeutet dies für sie eine Bindung an EU-Rechtsakte, insbesondere auch im Strombinnenmarkt, was eine reduzierte Souveränität in der Gesetzgebung zur Folge hat. Einige Zuständigkeiten der EU-Institutionen greifen, wenn nationale Stellen keine Einigung erzielen, wodurch die Schweiz in einigen Fällen auf EU-Entscheidungen angewiesen ist[1][2].

  2. Meldepflicht für Erwerbstätige: Schweizer Staatsangehörige, die im Ausland wohnen und in der Schweiz grenzüberschreitend arbeiten, unterliegen neuen Meldepflichten zur Kontrolle von Status und Lohn-/Arbeitsbedingungen. Dies erhöht den administrativen Aufwand und kann als Eingriff in die Flexibilität der Erwerbstätigkeit empfunden werden, obwohl das Fehlen einer Meldung nicht die Erwerbstätigkeit einschränkt[3].

  3. Verpflichtung zur Tarifintegration im öffentlichen Verkehr: Schweizer Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen im Bereich des grenzüberschreitenden Personenverkehrs an der Tarifintegration teilnehmen, was bedeutet, dass sie ihre Preise und Tarife mit anderen (auch ausländischen) Anbietern koordinieren müssen und somit weniger unabhängig agieren können[4].

  4. Beschränkte Ausnahme bei Lohnschutz und Personenfreizügigkeit: Trotz bestehender Schutzmassnahmen (z.B. für gleiche Löhne bei gleicher Arbeit am gleichen Ort) unterliegt die Schweiz einem dreistufigen Absicherungskonzept, das von der EU genau überwacht wird. Dies verengt den Handlungsspielraum der Schweiz bei Arbeitsmarktregulierungen und Lohnschutzmassnahmen[5].

  5. Begrenzte Steuerungsmöglichkeiten der Zuwanderung: Die Schweiz kann zwar Kontingente und Höchstzahlen festlegen, muss aber dabei die Abkommen mit der EU beachten, was die Möglichkeiten zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung einschränkt. Die Zuwanderung muss gering gehalten und im Rahmen des Kontingentsystems für Drittstaatsangehörige berücksichtigt werden[6].

  6. Abhängigkeit bei Streitbeilegung: Im Streitfall entscheidet ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht, das den EuGH nur zur Auslegung von EU-Recht hinzuziehen kann. Dies begrenzt die Schweiz teilweise bei der selbständigen Beurteilung von Streitigkeiten, da sie sich in bedeutenden Fällen an EU-Recht orientieren muss[7][2].

Diese Aspekte zeigen, dass die Schweiz über den unmittelbaren Verlust der Selbständigkeit hinaus mit Einschränkungen bei der Gesetzgebung, der Marktöffnung, administrativen Pflichten und der Rechtsdurchsetzung rechnen muss.

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