Bleiben die Löhne unangetastet
Die Löhne bleiben unangetastet, da das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» ausdrücklich garantiert wird. Die Schweiz setzt dieses Prinzip um, indem Entsendebetriebe verpflichtet sind, für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die in der Schweiz geltenden Löhne zu zahlen. Zudem wird die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch ein duales Vollzugssystem sichergestellt, das sowohl die Sozialpartner (paritätische Kommissionen) als auch die Kantone umfasst. Dieses System und das Schutzniveau werden durch eine Non-Regression-Klausel abgesichert, sodass kein Absenken der Löhne oder Arbeitsbedingungen zulässig ist[1][2][3].