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Rahmenabkommen GPT

wie wird die rechtsfortbildung umgesetzt

Die Rechtsfortbildung wird durch die dynamische Rechtsübernahme und einheitliche Auslegungsregeln umgesetzt, welche die Rechtssicherheit stärken und divergierende Rechtsordnungen verhindern sollen. Dabei nimmt die Schweiz Einfluss auf die EU-Rechtsetzung und Rechtsprechung durch sogenannte "Decision Shaping"-Mechanismen, also die Mitwirkung an der Erarbeitung von EU-Rechtsakten. Das Verfahren zur Integration eines EU-Rechtsakts beginnt mit der Information durch die EU an die Schweiz, gefolgt von einem Meinungsaustausch zur Prüfung der Übernahme. Die Schweiz entscheidet autonom und kann EU-Recht entsprechend ihren eigenen Interessen nachvollziehen, ohne völkerrechtliche Verpflichtung zur Übernahme [1], [2], [3], [4].

Zur Konfliktlösung und Sicherung der Umsetzung sind Streitbeilegungsmechanismen mit Ausgleichsmassnahmen vorgesehen, die Differenzen geordnet regeln und die Schweiz vor willkürlichen Retorsionsmassnahmen schützen. Die Verfahren stehen im Einklang mit der Bundesverfassung sowie Föderalismus und politischen Rechten der Schweiz [1], [4].

Im Bereich der praktischen Anwendung werden Umsetzungspläne erstellt, um regulatorische Verzerrungen und Marktversagen zu beheben. Diese Pläne enthalten zeitlich abgestimmte Massnahmen, z.B. zur Erhöhung der Energieeffizienz, und werden vom Bundesamt für Energie (BFE) entwickelt [5].

Zusammengefasst erfolgt die Rechtsfortbildung also durch dynamische Übernahme von EU-Recht, aktive Mitwirkung bei Rechtsakten, autonome Nachvollziehung nach nationalem Ermessen, sowie durch institutionelle Mechanismen zur Streitbeilegung und Planung konkreter Umsetzungsmaßnahmen, was zusammen die Rechtssicherheit verbessert und pragmatische Lösungen ermöglicht [1], [2], [3], [5].

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