wie lange darf der gemischte ausschuss diskutieren?
Im bereitgestellten Ausschnitt aus den Verträgen wird keine konkrete Zeitdauer genannt, wie lange der Gemischte Ausschuss diskutieren darf. Es wird lediglich erwähnt, dass auf Anfrage einer Partei relevante rechtliche Entwicklungen in bestimmten Bereichen im Gemischten Ausschuss besprochen werden sollen und dass Anpassungen von Ausnahmen im Einvernehmen beider Parteien erfolgen müssen. Details zu einer zeitlichen Begrenzung der Diskussionen sind im Kontext der Verträge nicht enthalten.