Wie viel zahlt die Schweiz mit den neuen Verträgen an die EU?
Die Verträge sehen für die Schweiz folgende Zahlungen vor:
Beitragsabkommen: Das Beitragsabkommen schafft einen rechtsverbindlichen Mechanismus für einen regelmässigen Schweizer Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Der Beitrag gliedert sich in Beitragsperioden von jeweils sieben Jahren, erstmals von 2030 bis 2036; die Höhe des ersten Beitrags beträgt 350 Millionen Franken jährlich . Die Details für jede Periode – insbesondere die Höhe und die Schwerpunktthemen – werden jeweils in einem rechtlich nicht verbindlichen Memorandum of Understanding festgehalten . Wichtig: Die Mittel fliessen nicht ins EU-Budget, sondern werden direkt in den Partnerstaaten für gemeinsam vereinbarte Programme und Projekte eingesetzt . Umgesetzt und ausbezahlt werden die Mittel erst mit Inkrafttreten des Pakets, über einen Zeitraum von zehn Jahren von 2030 bis 2039 .
Zusätzliche finanzielle Verpflichtung: Für die Übergangsperiode ab Ende 2024 bis zum Start des neuen Mechanismus beläuft sich die zusätzliche Verpflichtung auf 130 Millionen Franken pro Jahr bis zum Inkrafttreten des Pakets. Ab Inkrafttreten des Pakets bis 2030 beträgt sie 350 Millionen Franken pro Jahr .
EUSPA: Mit dem EUSPA-Abkommen beteiligt sich die Schweiz an den laufenden Kosten der Agentur. Der Beitrag wird berechnet als effektiv eingesetzte Mittel × (BIP Schweiz / BIP EU-Mitgliedstaaten). Auf Basis des EUSPA-Budgets 2024 von rund 80 Millionen Euro ergibt sich ein Betrag von ca. 3,8 Millionen Schweizer Franken, inkl. einer generellen Gebühr für die Teilnahme an einer EU-Agentur (2% des jährlichen Schweizer Beitrags im Jahr 2026, 3% im Jahr 2027 und 4% ab 2028) .