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Rahmenabkommen GPT

Brüssel diktiert jetzt über unser Vorsorgegeld! Die Barauszahlung der 2. Säule wird eingeschränkt – und künftige Regeln kommen direkt aus der EU. Schweizer Freiheit bei der Altersvorsorge geht verloren!

Die Barauszahlung der 2. Säule bei Verlassen der Schweiz wird nun eingeschränkt. Konkret ist eine Barauszahlung der Austrittsleistung nicht mehr möglich, solange eine Person in einem EU-Mitgliedstaat der obligatorischen Rentenversicherung unterliegt. Dies stellt keine generelle Verbotsregelung, sondern eine Einschränkung dar. Die Umsetzung dieser Regel basiert auf der EU-Richtlinie 2014/50/EU und der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, wobei eine Übergangsfrist von vier Jahren vorgesehen ist. Die EU hat akzeptiert, dass die schweizerische Regelung zur weitergehenden Vorsorge unter die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 fällt und damit von der Richtlinie 2014/50/EU ausgenommen ist[1].

Dies bedeutet, dass künftig die Schweiz weniger Einfluss auf die Regeln zur beruflichen Vorsorge hat, wenn diese EU-rechtlich vorgegeben werden. Die Freiheit der Schweiz bei der Altersvorsorge nimmt ab, da wichtige Vorgaben direkt aus Brüssel kommen und die Schweiz diese Vorgaben umsetzen muss, insbesondere für Personen, die in EU-Staaten leben oder arbeiten. Ebenso zeigt sich, dass die Schweizer Behörden zunehmend Personalressourcen in Brüssel benötigen, um die EU-Entwicklungen zu verfolgen und Einfluss zu nehmen, da der Zugang der Schweiz zu den Entscheidprozessen der EU eingeschränkt ist und die Mitwirkung auf Informations- und Monitoring-Ebene beschränkt bleibt[2][3].

Zusammenfassend verliert die Schweiz durch die Übernahme von EU-Vorschriften zur Beruflichen Vorsorge ein Stück ihrer Autonomie, insbesondere bei der Barauszahlung der 2. Säule, da diese nun von der EU-Rentenversicherungs-Pflicht abhängig gemacht wird. Künftige Regeln zur Altersvorsorge werden also voraussichtlich weiterhin direkt aus der EU kommen, was die schweizerische Freiheit in diesem Bereich einschränkt und die Altersvorsorge stärker in den Einflussbereich der EU bringt[1][2].

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