Welche Produktbereiche werden Teil des MRA sein?
Das MRA (Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen) umfasst 20 Produktsektoren, darunter unter anderem:
Diese Produktbereiche decken 73 Prozent aller in die EU ausgeführten Schweizer Industrieprodukte ab.
Und im MRA gilt die dynamische Rechtsübernahme?
Ja, im Bereich des Marktzugangsabkommens (MRA) gilt die dynamische Rechtsübernahme. Artikel 1 des Änderungsprotokolls zu den allgemeinen Bestimmungen des MRA legt den Grundsatz fest, dass die Rechte und Pflichten der EU-Mitgliedstaaten, die in den in Anhang 1 integrierten EU-Rechtsakten vorgesehen sind, auch für die Schweiz gelten, sofern nicht technische Anpassungen etwas anderes vorsehen. Dadurch werden Schweizer Behörden in den unter das MRA fallenden Bereichen gleich behandelt wie die Behörden der EU-Mitgliedstaaten und können an EU-Verfahren für Informationsaustausch und Zusammenarbeit gleichermassen teilnehmen.
Diese dynamische Rechtsübernahme geschieht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz und den in den Verträgen vorgesehenen Verfahren. Die Schweiz hat dabei die Möglichkeit, ihre Besonderheiten zu berücksichtigen und ist beim autonomen Nachvollzug von EU-Recht frei in der Entscheidung über die Übernahme.
Und Anhang 1 kann laufend erweitert werden?
Ja, Anhang 1 des MRA kann laufend erweitert werden. Gemäss den Verträgen räumt Artikel 5 Absatz 4 dem für die Durchführung des Abkommens zuständigen Gemischten Ausschuss die Kompetenz zur Aktualisierung von Anhang 1 des MRA ein. Dadurch können die Rechtsakte, die in Anhang 1 integriert sind, aktualisiert und erweitert werden, um Verzögerungen oder Blockaden zu vermeiden.