Unsere Freiheit immer noch wie 1291?
Unsere Freiheit ist heute nicht mehr mit derjenigen von 1291 vergleichbar. Im Jahr 1291 gründeten sich die drei Urkantone als lockerer Bund, um sich gegen fremde Herrschaft zu schützen, wobei das Konzept von Freiheit noch stark auf lokale Selbstbestimmung und Unabhängigkeit beschränkt war. Heute hingegen ist die schweizerische Freiheit eingebettet in komplexe internationale und europäische Rahmenbedingungen, insbesondere durch Verträge mit der EU.
Die Schweiz ist mit der EU durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) von 1999 verbunden, welches Rechte wie die Einreise und den Aufenthalt zur Dienstleistungserbringung sicherstellt, aber gleichzeitig auch die Übernahme von EU-Rechtsvorschriften, etwa in Arbeitsbedingungen, vorsieht[1]. Die Schweiz unterliegt somit nicht mehr einer rein lokalen oder nationalen Freiheit, sondern steht im Spannungsfeld internationaler Verpflichtungen und einer dynamischen Rechtsübernahme, bei der der Gesetzgeber Anpassungen vornehmen muss und politische Akteure wie das Parlament und das Referendum eingebunden sind[2].
Zudem pflegt die Schweiz intensive, institutionalisierte Beziehungen zu europäischen Nachbarstaaten und der EU, was weiter zeigt, dass die Freiheitsrechte heute eingebettet sind in vertragliche und politische Rahmenwerke, die weit über die damalige Zeit hinausgehen[3]. Die Freiheit von 1291 war also vor allem Schutz vor Fremdherrschaft durch lokale Selbstbestimmung, während die heutige Freiheit und Souveränität durch internationale Kooperationen, Rechtsübernahmen und nötige Kompromisse in einem europäischen Kontext geprägt sind.
Zusammengefasst: Die Freiheit heute ist komplexer und von rechtlichen sowie politischen Vereinbarungen bestimmt, was einen fundamentalen Unterschied zur Freiheit von 1291 darstellt.