Gibt es mehr Zuwanderung?
Im vorliegenden Kontext gibt es keine direkte Aussage, die explizit bestätigt, dass es mehr Zuwanderung gibt. Die Texte thematisieren hauptsächlich Änderungen bei Bewilligungsverfahren, Meldepflichten und Aufwänden im Zusammenhang mit Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für EU-Staatsangehörige in der Schweiz sowie den erhöhten Koordinations- und Kontrollaufwand zwischen Behörden aufgrund neuer Regelungen[1], [2].
Speziell wird erwähnt, dass EU-Bürger, die sich kurzfristig (bis drei Monate) selbstständig oder unselbstständig in der Schweiz aufhalten wollen, sich über ein Meldeverfahren anmelden müssen, was darauf hindeutet, dass eine gesteigerte Überwachung und Regelung der Zuwanderung erfolgt, ohne jedoch explizit eine Zunahme der Zuwanderung zu beschreiben[2]. Zudem sind Mehraufwände bei der Prüfung von Aufenthaltsrechten auf den erhöhten Koordinationsaufwand bei Migrations- und Arbeitsvermittlungsbehörden zurückzuführen[1].
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vertragstext und die Erläuterungen auf eine Anpassung der Verwaltungsprozesse und eine stärkere Regulierung der Zuwanderung hinweisen, aber keine klare Aussage über eine quantitative Zunahme der Zuwanderung enthalten.
Was passiert, wenn die schweiz die verträge ablehnt?
Die vorliegenden Verträge enthalten keine direkte oder explizite Aussage darüber, welche konkreten Folgen eine Ablehnung der Verträge durch die Schweiz hätte. Sie legen den rechtlichen und organisatorischen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU fest, beschreiben aber keine konkreten Konsequenzen für den Fall, dass die Schweiz die Verträge ablehnt oder nicht beitritt. Die Verträge regeln vielmehr die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen, wie etwa den Zugang zum EU-Binnenmarkt, die dynamische Übernahme von EU-Recht, die Beteiligung an Forschungsprogrammen oder die Mitsprache bei EU-Rechtsentwicklungen, ohne jedoch Sanktionen oder explizite Folgen für eine Nichtzustimmung vorzusehen[1][2][3][4].
Es wird nur deutlich, dass ohne eine Assoziierung oder vertragliche Beteiligung die Schweiz in bestimmten Programmen (z.B. Horizon, Erasmus+) nur eingeschränkte oder erschwerte Teilnahmemöglichkeiten hätte und für administrative Zwecke Mehraufwand entstünde, was zu einem geringeren Nutzen und Effizienzverlust führen kann[2]. Diese Auswirkungen sind allerdings jeweils als Folgen eines Nichtbeitritts oder Verzichts auf bestimmte Assoziierungen beschrieben, nicht jedoch in Form von Rechtsfolgen oder Sanktionen, die im Vertrag selbst niedergeschrieben wären.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verträge den Rahmen für eine Kooperation schaffen und Vorteile für die Schweiz beschreiben, jedoch keine Regelungen darüber enthalten, was rechtlich und organisatorisch geschieht, falls die Schweiz die Verträge ablehnt[1][2][3][4].