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was steht im eu beihilfegesetz?

Im EU-Beihilfegesetz, das vor allem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert ist, wird staatliche Beihilfe als jede Form finanzieller Unterstützung definiert, die von Mitgliedstaaten gewährt wird und bestimmte Unternehmen oder Branchen begünstigt, wodurch der Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verfälscht oder zu verfälschen droht und der Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird (Artikel 107 Absatz 1 AEUV) [2], [8].

Das Gesetz sieht vor, dass solche Beihilfen grundsätzlich mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind, es aber Ausnahmen gibt, etwa für Beihilfen zur Abfederung von Naturkatastrophen oder sozialen Zwecken. Zudem können bestimmte Beihilfen, wie Regionalbeihilfen zur Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter Regionen, von der Kommission als vereinbar anerkannt werden [2], [8].

Des Weiteren regelt das EU-Beihilfegesetz auch die Überwachung und Kontrolle der Beihilfen durch die Europäische Kommission, die prüft, ob Beihilfen den Wettbewerb verzerren. Ein zentrales Instrument ist dabei die Notifikationspflicht, bei der Mitgliedstaaten geplante Beihilfen vor deren Gewährung bei der Kommission anmelden müssen. Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) befreit bestimmte Gruppen von Beihilfen von dieser Anmeldepflicht, wenn diese als nicht wettbewerbsverzerrend gelten [1], [8].

Darüber hinaus regelt das Gesetz die Behandlung von Beihilfen an Staatsunternehmen und im Bereich von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Artikel 106 AEUV) sowie Beihilfen zur Verkehrskoordination (Artikel 93 AEUV) [8].

Kurz gesagt: Das EU-Beihilfegesetz definiert staatliche Beihilfen, verbietet grundsätzlich solche, die den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen, regelt Ausnahmen und kontrolliert die Gewährung von Beihilfen durch die Europäische Kommission, um ein "Level Playing Field" im Binnenmarkt sicherzustellen [1], [2], [8].

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