kann es sein, das das schiedsgericvt nur eine Durchgangsstation ist und im Streitfall immer der Eugh entscveidet
Ja, es ist möglich, dass das Schiedsgericht nur eine Durchgangsstation im Verfahren ist und im Streitfall der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entscheidet. Konkret kann das Schiedsgericht zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens den EuGH anrufen, sofern es den rechtlichen und tatsächlichen Rahmen des Falls sowie die aufgeworfenen Rechtsfragen hinreichend genau bestimmen kann. Das Verfahren vor dem Schiedsgericht wird dann ausgesetzt, bis der EuGH eine Entscheidung getroffen hat.
Zudem kann jede Partei einen begründeten Antrag auf Anrufung des EuGH an das Schiedsgericht richten. Das Schiedsgericht prüft diesen Antrag und weist ihn ab, falls die Voraussetzungen für eine Anrufung des EuGH nicht erfüllt sind; in diesem Fall muss es die Ablehnung in seinem Schiedsspruch begründen. Die Anrufung des EuGH erfolgt durch eine offizielle Notifikation des Schiedsgerichts[1].
Damit entscheidet das Schiedsgericht zwar grundsätzlich endgültig über die Streitigkeit, es besteht jedoch die Möglichkeit, dass es den EuGH um eine rechtliche Klärung bittet, die dann eine bindende Wirkung für das weitere Verfahren hat. Somit ist das Schiedsgericht in diesem Sinne eine Zwischeninstanz, die bei komplexen oder europarechtlich relevanten Fragen die Entscheidung an den EuGH weiterleiten kann[1].