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Rahmenabkommen GPT

Warum 1900 Seiten

Die Angabe von „1900 Seiten“ bezieht sich auf die Gesamtlänge des detaillierten Vertragswerks und der zugehörigen Erläuterungsberichte im Rahmen des Freihandels- und Kooperationsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (FZA). Diese umfangreiche Dokumentation entsteht, weil das Abkommen sehr komplexe und vielfältige Themenbereiche abdeckt, darunter institutionelle Elemente, Sozialhilfe, Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer, Datenschutz, Staatsbeihilfen und viele weitere Aspekte der bilateralen Beziehungen. Die Seitenzahl spiegelt somit den umfassenden Verhandlungs- und Regelungsbedarf wider, der sich aus der Vielzahl an Fachthemen, der Einbeziehung unterschiedlichster juristischer und administrativer Details sowie der stetigen Weiterentwicklung von EU-Richtlinien und deren Umsetzung in der Schweiz ergibt[1],[2],[3],[4].

Konkret sind zum Beispiel die Umsetzung und Teilübernahme mehrerer EU-Richtlinien (wie der Entsenderichtlinie 96/71/EG, der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU sowie der Richtlinie 2004/38/EG) enthalten, deren Ausgestaltung und Folgen umfangreiche rechtliche Erläuterungen benötigen. Hinzukommen die Verhandlungs- und Umsetzungsprozesse über institutionelle Fragen, die teilweise 25 Verhandlungsrunden und umfassende Gutachten erforderten[1],[3].

Daher ist die Zahl von ca. 1900 Seiten Ausdruck des hohen Detaillierungsgrades und der Breite der Thematik im Vertrag und seinen begleitenden Dokumenten.

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