Wie viele Ausl änder kommen rein?
Der Vertragstext gibt keine konkrete Zahl an, wie viele Ausländer tatsächlich in die Schweiz einreisen. Es werden jedoch Regelungen beschrieben, die den Aufenthalt von Ausländern – insbesondere von EU-/EFTA-Staatsangehörigen – betreffen, etwa das Recht auf Aufenthalt zur Arbeitssuche für bis zu sechs Monate nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses von unter einem Jahr (Art. 2 Abs. 1 Anhang I FZA)[1]. Zudem wird erwähnt, dass das Daueraufenthaltsrecht an Bedingungen wie mindestens fünf Jahren Erwerbstätigkeit geknüpft ist und bei Missbrauch oder Bezug von Sozialhilfe entzogen werden kann[2]. Eine konkrete Zahl von Einreisen oder neu ankommenden Ausländern lässt sich daraus nicht ableiten.