Welche Produktbereiche werden Teil des MRA sein?
Das MRA umfasst 20 Produktsektoren, darunter unter anderem Maschinen, Medizinprodukte, elektrische Geräte, Bauprodukte, Aufzüge und pharmazeutische Produkte. Diese Bereiche decken 73 Prozent aller in die EU ausgeführten Schweizer Industrieprodukte ab.
Und im MRA gilt die dynamische Rechtsübernahme?
Ja, im MRA (Marktzugangsabkommen) gilt die dynamische Rechtsübernahme. Artikel 1 des Änderungsprotokolls zu den allgemeinen Bestimmungen im Anhang 1 des MRA legt den Grundsatz fest, dass die Rechte und Pflichten der EU-Mitgliedstaaten, die in den in Anhang 1 integrierten EU-Rechtsakten vorgesehen sind, auch für die Schweiz gelten, sofern in technischen Anpassungen nichts anderes vereinbart wird. Dadurch werden die Schweizer Behörden in den unter das MRA fallenden Bereichen gleich behandelt wie die Behörden der EU-Mitgliedstaaten und können gleichermassen an EU-Verfahren für Informationsaustausch und Zusammenarbeit teilnehmen.
Und Anhang 1 kann laufend erweitert werden?
Ja, Anhang 1 des MRA kann laufend erweitert werden. Gemäss den Verträgen räumt Artikel 5 Absatz 4 dem für die Durchführung des Abkommens zuständigen Gemischten Ausschuss die Kompetenz zur Aktualisierung von Anhang 1 des MRA ein. Dadurch können die sektoriellen Kapitel aktualisiert werden, um Verzögerungen oder Blockaden, wie sie beispielsweise seit 2021 im Bereich der Medizinprodukte aufgetreten sind, zu vermeiden.