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Rahmenabkommen GPT

Wie verhält es sich mit der Unionsbürgerschaft?

Die Unionsbürgerschaft ist im Freizügigkeitsabkommen (FZA) nicht enthalten und unterscheidet sich von den darin geregelten Freizügigkeitsrechten. Das FZA bildet keine Rechtsgrundlage für politische Rechte von Angehörigen der Vertragsparteien. Das bedeutet, dass Unionsbürger-Status und damit verbundene politische Rechte nicht durch das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU gewährt werden. Zudem gibt es eine gemeinsame Erklärung der Schweiz und der EU, die darauf abzielt, Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit den durch Richtlinie 2004/38/EG gewährten Rechten zu verhindern, insbesondere betreffend den Zugang zu Sozialhilfe. Für die Auslegung des Rechtsmissbrauchs sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) maßgeblich [Erläuternder_Bericht.html#p14721].

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