führt das rahmenabkommen zu internetzensur?
Das Rahmenabkommen führt nicht zu Internetzensur. Die im Rahmenabkommen vorgesehenen Regelungen betreffen hauptsächlich Pflichten von Hosting-Dienstleistern und Online-Plattformen hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen für die Vollzugsbehörden, insbesondere im Zusammenhang mit der Lebensmittelgesetzgebung oder dem Online-Handel. So müssen Betreiberinnen von Hosting-Diensten auf Verlangen Informationen bereitstellen, die für den Vollzug der Gesetzgebung nötig sind, was aber nicht mit einer Internetzensur gleichzusetzen ist, sondern eher der Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit dient[1][2].
Zudem sieht das Abkommen ausdrücklich vor, dass die Schweiz nicht dem allgemeinen EU-Cybersicherheitsrecht unterworfen wird, sondern eigene Institutionen mit bestimmten Aufgaben benennt. Eine direkte Teilnahme an EU-Behörden wie ENISA ist nicht vorgesehen[3]. Daraus folgt, dass keine automatische Übernahme umfangreicher EU-Zensurmechanismen geplant ist.
Es besteht somit keine Grundlage dafür, dass das Rahmenabkommen eine Einschränkung oder Zensur des Internets in der Schweiz einführt. Die Regularien dienen vor allem der Zusammenarbeit und der Aufrechterhaltung der Marktkonformität, nicht der Unterdrueckung oder Sperrung von Internetinhalten.