Automatische rechtsübernahme. Bitte integriere die quellenangabe aus dem vertragstext:
Die automatische Rechtsübernahme, wie im Kontext des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU dargestellt, erfolgt nicht automatisch im eigentlichen Sinne. Die Schweiz entscheidet jeweils eigenständig über die Übernahme eines neuen relevanten EU-Rechtsaktes in ein Abkommen. Dies passiert unter Beachtung der üblichen innerstaatlichen Verfahren, inklusive der direktdemokratischen Entscheidungsprozesse wie dem Referendum. Die Schweiz behält also die Kontrolle und kann eine Übernahme auch ablehnen. Wird ein Rechtsakt dennoch vom Schiedsgericht als übernahmepflichtig erklärt und die Schweiz lehnt dies ab, kann die EU verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Diese Massnahmen sind jedoch begrenzt und müssen im Einklang mit dem Abkommen erfolgen. Daraus folgt, dass von einer «dynamischen» Rechtsübernahme gesprochen wird, welche jedoch nicht «automatisch» ist, sondern eine bewusste politische und rechtliche Entscheidung der Schweiz voraussetzt[1].
Perfekt. Kannst du auf die quelle im vertragstext exakt verweisen?
Die Regelung zur Übernahme neuen EU-Rechts im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU ist im Artikel 7 Absatz 2 des Rahmenabkommens (Bilaterale III) festgelegt. Dort ist bestimmt, dass die Schweiz über die Übernahme neuer relevanter EU-Rechtsakte entscheidet. Bei Streitigkeiten hinsichtlich der Übernahmepflicht kann ein Schiedsgericht entscheiden. Sollte die Schweiz die Übernahme verweigern, können von der EU verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden, um ein Ungleichgewicht zu beheben[1].