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Rahmenabkommen GPT

Kann das Abkommen zu Internet-Zensur führen?

Das Abkommen sieht vor, dass Betreiberinnen von Hosting-Diensten und Online-Plattformen bestimmte Pflichten erfüllen müssen, insbesondere im Bereich der Kontrolle des Online-Handels und der Bereitstellung von Informationen an zuständige Vollzugsbehörden. Online-Plattformen gelten als Dienste, die Informationen speichern und verbreiten, wobei die öffentliche Verbreitung eine zentrale Rolle spielt. Betreiberinnen müssen unter anderem Informationen über ihre Nutzerinnen und Nutzer erheben und auf Anfrage den Behörden bereitstellen, um die Kontrolle zu gewährleisten[1][2][3].

Diese Verpflichtungen führen dazu, dass Behörden mehr Einblick in die Online-Aktivitäten bekommen, was theoretisch auch zur Überwachung und Einschränkung von Inhalten führen könnte. Das Abkommen selbst regelt jedoch primär die Pflichten im Kontext der Lebensmittelsicherheit und der Kontrolle des Online-Handels. Es gibt keine explizite Regelung, die Internet-Zensur vorsieht oder direkt fordert. Die zentrale Anforderung besteht darin, Informationen für die Kontrolle bereitzustellen und gegebenenfalls Domain-Namen zurückzuziehen, wenn verbindliche Anforderungen nicht erfüllt werden (z.B. Kontaktadresse)[4].

Zudem wird ausdrücklich festgehalten, dass Cloud-Computing- und Web-Hosting-Dienste, bei denen die öffentliche Verbreitung von Informationen nur eine untergeordnete Rolle spielt, nicht als Online-Plattformen gelten und somit anders behandelt werden sollen. Interpersonelle Kommunikationsdienste wie E-Mail oder Instant Messaging sind ebenfalls aus dem Anwendungsbereich ausgenommen[5].

Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Abkommen enthält Regelungen, die eine verstärkte Kontrolle und Informationspflichten für Betreiber von Online-Plattformen vorsehen, was indirekt eine Form von Regulierung des Internets bedeutet. Es zielt aber nicht darauf ab, Internet-Zensur einzuführen. Eine solche Zensur könnte nur entstehen, wenn die zuständigen Vollzugsbehörden über die erhobenen Informationen hinausgehend restriktive Maßnahmen ergreifen, die im Vertrag selbst jedoch nicht vorgesehen sind[1][2][3][4][5].

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