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Rahmenabkommen GPT

Was ist der Anhang 1 des MRA?

Der Anhang 1 des MRA enthält die sektoriellen Kapitel, welche Rechtsakte und Regelungen umfassen, die für die Zusammenarbeit im Rahmen des MRA relevant sind. Die Aktualisierung und Integration neuer Rechtsakte in diesen Anhang erfolgt durch den Gemischten Ausschuss, der hierfür die Kompetenz gemäss Artikel 5 Absatz 4 des Abkommens besitzt. Die Schweiz ist verpflichtet, ihr Recht entsprechend anzupassen, um mit dem EU-Recht gleichwertige Ergebnisse zu erzielen, ohne die EU-Rechtsakte direkt anzuwenden. Der Anhang 1 regelt somit insbesondere die sektoriellen Rechtsakte, die Teil der Zusammenarbeit und der dynamischen Rechtsübernahme zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der gegenseitigen Anerkennung sind.

Wie funktioniert der gemischte Ausschuss? Was passiert wenn er keinen Konsens findet?

Der Gemischte Ausschuss des MRA ist für die Durchführung und Verwaltung des Abkommens zuständig und fasst seine Beschlüsse weiterhin einvernehmlich. Er hat die Kompetenz, den Anhang 1 des MRA, der die sektoriellen Kapitel enthält, zu aktualisieren, um eine dynamische Rechtsübernahme sicherzustellen und Verzögerungen oder Blockaden zu vermeiden.

Wenn der Gemischte Ausschuss mit einer Angelegenheit befasst wird, prüft er alle zweckdienlichen Informationen und sämtliche Möglichkeiten zur Erhaltung des ordnungsgemässen Funktionierens des Abkommens. Gelingt es ihm jedoch innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Befassung nicht, eine Lösung für die Schwierigkeiten zu finden, kann jede Vertragspartei verlangen, dass ein Schiedsgericht die Streitigkeit nach im Protokoll festgelegten Regeln entscheidet.

Falls die Streitigkeit eine Frage zur Auslegung oder Anwendung einer Bestimmung betrifft und diese Auslegung für die Streitbeilegung relevant und notwendig ist, legt das Schiedsgericht diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union vor.

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