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Rahmenabkommen GPT

Die Übernahme von EU-Recht erfolgt in der Schweiz automatisch, oder?

Die Übernahme von EU-Recht erfolgt in der Schweiz nicht automatisch. Die Schweiz ist völkerrechtlich nicht verpflichtet, EU-Recht zu übernehmen, sondern kann dies im Rahmen des sogenannten «autonomen Nachvollzugs» frei und unter Berücksichtigung ihrer eigenen Interessen entscheiden[1].

Das Verfahren zur Integration eines EU-Rechtsakts beginnt erst, wenn die EU die Schweiz darüber informiert, und auf Antrag kann ein Meinungsaustausch stattfinden, um zu prüfen, ob die schweizerischen Regeln noch äquivalent sind oder angepasst werden müssen. Die Übernahme des neuen EU-Rechts wird also konkret geprüft und ist nicht mechanisch[2].

Insgesamt basiert die Praxis auf dem Grundsatz der Äquivalenz, bei dem die Schweiz ihr eigenes Recht auf Gleichwertigkeit mit dem EU-Recht überprüft, oder auf dem Prinzip der Integration, bei dem gemeinsame Regeln vereinbart werden. Aber in jedem Fall besteht die Freiheit, das EU-Recht nur dann zu übernehmen, wenn es den schweizerischen Besonderheiten und Interessen entspricht[3].

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