Übervölkerung
Kurz: Im vorliegenden Kontext wird das Thema "Uebervölkerung" nicht behandelt. Die Vertragstexte befassen sich stattdessen mit der Beihilfeueberwachung, etwa Mitteilungspflicht/Nachmeldung (Art. 29) [1] und Beschwerdefristen (Art. 38) [2], sowie mit organisatorischen Fragen der Ueberwachungsbehoerde. Wenn Sie eine inhaltliche Antwort zu Uebervölkerung wollen, gebe ich gern eine kompakte Definition, Ursachen, Folgen und mögliche Gegenstrategien.