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Rahmenabkommen GPT

Übernehmen wir automatisch das Recht von der EU mit der bilateralen 3 drei in der Schweiz

Nein, mit den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU übernehmen wir nicht automatisch das Recht der EU. Zwar gibt es in einigen Bereichen der bilateralen Abkommen Regelungen, die eine dynamische Übernahme von EU-Recht vorsehen, insbesondere im Schengen-/Dublin-Bereich, wo bei Uneinigkeit eine automatische Beendigung der Abkommen droht und der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine bedeutende Rolle bei der Rechtsauslegung spielt. Dies stellt aber eine Ausnahme dar und ist eng begrenzt auf bestimmte Abkommen dieser Art[1].

Generell beruht der bilaterale Weg auf aushandelten und vereinbarten Paketen, bei denen die Schweiz und die EU zusammen die Weiterentwicklung der Beziehungen fördern und die Umsetzung der Abkommen regelmässig evaluieren. Dabei gibt es keine allgemeine Verpflichtung, EU-Recht automatisch zu übernehmen. Die Schweiz kann durch gemeinsame Ausschüsse und Dialoge die Modalitäten für die Zusammenarbeit festlegen, was aber nicht einer automatischen Rechtsübernahme entspricht[2].

Die EU hingegen fordert für die Weiterführung der Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt, dass für die Beziehungen die gleichen Regeln gelten wie im Binnenmarkt selbst („Level Playing Field“), was eine dynamische Anpassung an EU-Recht in gewissen Bereichen nahelegt. Allerdings wurde ein institutioneller Rahmen, der eine automatische Rechtsübernahme und eine stärkere Überwachung durch den EuGH vorsieht, von der Schweiz bislang abgelehnt, und entsprechende Verhandlungen wurden ohne Erfolg beendet[3].

Somit gilt: Die Übernahme von EU-Recht erfolgt nicht automatisch, sondern nur durch Einigung, spezifische Abkommen und sektorielle Mechanismen. Ein automatischer Transfer des EU-Rechts mit dem umfassenden bilateralen Paket existiert nicht[1][2][3].


[1] /contracts/Erläuternder_Bericht.html#p46895
[2] /contracts/19_Gem_Erkl_hochrangiger_Dialog_(DE).html#p28
[3] /contracts/Erläuternder_Bericht.html#p4776

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