Wie viele Leute sind im Schiedsgericht und von welchen Parteien kommen diese?
Die genaue Anzahl der Personen im Schiedsgericht sowie die Herkunft dieser Personen von den Parteien ergeben sich aus den Angaben zur Benennung der Schiedsrichter. Gemäss Artikel I.5 der Vertragsstellen benennen die Parteien jeweils einen Schiedsrichter. Wenn fünf Schiedsrichter zu bestellen sind, erfolgt die Benennung entsprechend durch die Parteien. Dies impliziert, dass das Schiedsgericht aus einer ungeraden Zahl von Schiedsrichtern besteht, typischerweise drei oder fünf, wobei die Schiedsrichter von den jeweiligen Parteien benannt werden. Somit kommen die Mitglieder des Schiedsgerichts jeweils von den streitbeteiligten Parteien selbst [6][10].