Wird das Abkommen zu Internet-Zensur führen?
Das Abkommen führt nicht zu einer direkten Internet-Zensur. Es regelt vor allem Pflichten von Betreiberinnen von Hosting-Diensten und Online-Plattformen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Online-Handel, wie das Bereitstellen von Informationen an die zuständigen Behörden. Dabei sollen übermässig weit gefasste Verpflichtungen vermieden werden. Hosting-Dienste, die nur eine unbedeutende Nebenfunktion der öffentlichen Verbreitung darstellen, fallen nicht unter dieselben strengen Regelungen wie Online-Plattformen, die Informationen aktiv verbreiten (z.B. soziale Netzwerke) [1][2].
Es gibt zwar Anforderungen an die Betreiber, auf Verlangen Informationen zu liefern, etwa zur Identität der Nutzer oder zum Warenhandel, doch dies dient vor allem der Kontrolle im Lebensmittelbereich und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, nicht einer allgemeinen Inhaltskontrolle oder Zensur im Internet [1][3][4]. Zudem nimmt die Schweiz im Cyberbereich bewusst nicht an bestimmten EU-Strukturen teil, etwa nicht bei der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA), was auf eine gewisse Abgrenzung hinweist [5].
Zusammenfassend ist das Abkommen eher ein Regulierungsinstrument zur Lebensmittelsicherheit und Online-Handelsüberwachung als ein Instrument zur Internet-Zensur. Es enthält keine Bestimmungen, die eine umfassende Zensur von Internetinhalten vorsehen oder ermöglichen würden.