welche bereiche sind teil des mra??
Gemäss den Verträgen umfasst das Mutual Recognition Agreement (MRA) zwischen der Schweiz und der EU sektorielle Kapitel, die in Anhang 1 des MRA aufgeführt sind. Diese Kapitel beziehen sich auf verschiedene Bereiche der gegenseitigen Anerkennung, vor allem im technischen Bereich, um die Konformität von Produkten sicherzustellen.
Ein grosser Teil der sektoriellen Kapitel des MRA basiert mittlerweile auf harmonisiertem EU-Recht. Zwei Halbkapitel von Anhang 1 des MRA, nämlich Heizkessel in Kapitel 5 und Fertigpackungen in Kapitel 11, stützen sich noch auf ein nicht harmonisiertes System. Allerdings wurde der nicht harmonisierte Teil von Kapitel 5 sowie ein grosser Teil von Kapitel 11 in den harmonisierten Teil übertragen. Einzig für einen Teil des Bereichs Fertigpackungen gilt weiterhin das nicht harmonisierte System, da die Schweiz ihre Gesetzgebung in diesem Bereich nicht an diejenige der EU anpassen will.
Zusammenfassend gehören zum MRA verschiedene sektorielle Kapitel, die technische Bereiche abdecken, insbesondere solche, die die Konformität von Produkten betreffen, wobei ein Grossteil auf harmonisiertem EU-Recht basiert, mit Ausnahme einiger Teilbereiche wie Heizkessel und Fertigpackungen, die teilweise noch nicht harmonisiert sind.