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Rahmenabkommen GPT

wird der familiennachzug erweitert?

Ja, der Familiennachzug wird erweitert. Gemäss den Verträgen wird der Kreis der Personen, die Anspruch auf Familiennachzug haben, erweitert auf:

  • Personen in eingetragener Partnerschaft,
  • unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie von Personen in eingetragener Partnerschaft,
  • Nachkommen von Personen in eingetragener Partnerschaft, die unter 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird,
  • pflegebedürftige Familienangehörige sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.

Zudem entfällt die bisherige Bedingung einer angemessenen Wohnung beim Familiennachzug, und alle nachgezogenen Familienangehörigen haben Anspruch auf Erwerbstätigkeit. Weiter verlangt die Richtlinie 2004/38/EG für die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts bei Scheidung, Aufhebung der Ehe oder Beendigung der eingetragenen Partnerschaft bei Familienangehörigen ohne EU-Staatsangehörigkeit, dass die Ehe oder Partnerschaft mindestens drei Jahre bestanden hat, davon mindestens ein Jahr in der Schweiz.

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