wird der familiennachzug erweitert?
Ja, der Familiennachzug wird erweitert. Gemäss den Verträgen wird der Kreis der Personen, die Anspruch auf Familiennachzug haben, erweitert auf:
Zudem entfällt die bisherige Bedingung einer angemessenen Wohnung beim Familiennachzug, und alle nachgezogenen Familienangehörigen haben Anspruch auf Erwerbstätigkeit. Weiter verlangt die Richtlinie 2004/38/EG für die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts bei Scheidung, Aufhebung der Ehe oder Beendigung der eingetragenen Partnerschaft bei Familienangehörigen ohne EU-Staatsangehörigkeit, dass die Ehe oder Partnerschaft mindestens drei Jahre bestanden hat, davon mindestens ein Jahr in der Schweiz.