hat die schweiz eine garantie auf teilnahme an horizon?
Die Schweiz hat keine automatische Garantie auf Teilnahme am Horizon-Paket. Die Teilnahme erfolgt auf Basis einer Assoziierung, die verhandelt und vereinbart werden muss. Aktuell ist eine rückwirkende provisorische Assoziierung ab dem 1.1.2025 vorgesehen, falls die Unterzeichnung des EUPA (Europäisches Partnerschaftsabkommen) vor dem 15. November 2025 erfolgt; bei späterer Unterzeichnung ist die Assoziierung ab dem 1.1.2026 geplant. Ohne eine solche Assoziierung nimmt die Schweiz nur im sogenannten Drittstaatmodus teil, was mit mehr administrativem Aufwand verbunden ist und ineffizienter ist als eine formelle Assoziierung. Schweizer Institutionen haben ohne Assoziierung keinen gleichberechtigten und rechtlich gesicherten Zugang zum Programm und können sich nur erschwert an den Aktivitäten beteiligen[1][2][3].
Zusammenfassend: Eine Garantie auf Teilnahme besteht nicht, sondern die Teilnahme hängt vom Abschluss einer Assoziierung mit der EU ab[1][2].