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Integrationsmethode

The integration method ("Integrationsmethode") as applied in the relationship between Switzerland and the EU involves incorporating EU legal acts directly into the bilateral agreements. These EU legal acts become part of the Swiss legal system solely by their integration into the agreement, without requiring a separate transposition into national law, reflecting the monist legal tradition of Switzerland. Switzerland is obliged to adapt its national law only if there is a contradiction with the integrated EU legal acts or if clarification of these acts is necessary. This method ensures that Switzerland does not go beyond the obligations set by the EU acts and prevents any "Swiss finish," i.e., additional or unrelated provisions layered on top of EU law under the guise of adoption[1][2][3].

In summary, under the integration method:

  • EU legal acts automatically become part of Swiss law once integrated into the agreement.
  • Switzerland generally applies these legal acts directly.
  • Swiss law must be adjusted if it conflicts with the integrated EU acts or needs specification.
  • The method limits Switzerland to the obligations specified in the EU legal acts without extra burdens beyond these.

This contrasts with the equivalence method, where Switzerland implements its own laws to achieve the same result as EU acts but does not apply the EU legal acts directly[1][3].

Wie funktioniert die integrationsmethode

Die Integrationsmethode funktioniert so, dass die EU-Rechtsakte direkt in die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU übernommen werden und somit unmittelbar Teil des Schweizer Rechts werden, ohne eine gesonderte Übertragung ins nationale Recht zu benötigen[1]. Die Schweiz muss ihr nationales Recht nur dann anpassen, wenn es zu Widersprüchen mit den integrierten EU-Rechtsakten kommt oder wenn eine Konkretisierung dieser Rechtsakte notwendig ist[1][2]. Dabei ist die Schweiz verpflichtet, die Bestimmungen der EU-Rechtsakte genau einzuhalten, ohne zusätzliche verschärfte oder eigenständige Vorschriften hinzuzufügen – es wird also kein sogenanntes "Swiss Finish" vorgenommen[3].

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:

  • Die EU-Rechtsakte werden durch Integration Teil des Schweizer Vertragswerks und sind grundsätzlich direkt anwendbar[1][4].
  • Die Schweiz setzt diese Rechtsakte praktisch unmittelbar um, Anpassungen erfolgen nur bei Konflikten oder zur Konkretisierung[1].
  • Die Verpflichtungen der Schweiz beschränken sich strikt auf das, was in den EU-Rechtsakten vorgegeben ist; es gibt keine zusätzlichen Anforderungen aus Schweizer Seite[3].

Zudem ermöglicht die Schweiz durch diese Methode eine aktive Teilnahme ihrer Experten an der Ausarbeitung und Weiterentwicklung des EU-Rechts, was als "Decision Shaping" bezeichnet wird[4][5].

In der Praxis wurde die Integrationsmethode bereits in verschiedenen Abkommen wie dem Luftverkehrsabkommen, dem Stromabkommen, dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit und dem Gesundheitsabkommen angewandt[6].

Damit entspricht die Integrationsmethode dem monistischen Rechtssystem der Schweiz, wonach internationales Recht unmittelbar im nationalen Recht gilt, sobald es integraler Bestandteil eines Vertrags ist[1].

Können gesetzte mit der integeationsmethode von derschweiz abgelehnt wetden?

Gesetze oder EU-Rechtsakte, die durch die Integrationsmethode in die Verträge zwischen der Schweiz und der EU integriert werden, sind für die Schweiz grundsätzlich verbindlich und werden automatisch Teil der schweizerischen Rechtsordnung. Die Schweiz ist verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten und kann sie nicht einfach ablehnen, da sie sich vertraglich dazu verpflichtet hat[1].

Die Schweiz muss ihr nationales Recht nur dann anpassen, wenn es im Widerspruch zu den integrierten EU-Rechtsakten steht oder wenn diese EU-Bestimmungen nicht direkt anwendbar (nicht „self-executing“) sind und somit eine Konkretisierung oder Anpassung im Schweizer Recht notwendig wird[1][2]. Ein generelles Ablehnen oder Nichtumsetzen ist vertraglich nicht vorgesehen.

Darüber hinaus ermöglicht die Integrationsmethode der Schweiz, bereits im Entstehungsprozess der EU-Rechtsakte mitzuwirken. Dies geschieht über ein sogenanntes „Decision Shaping“, bei dem die Schweiz Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Rechtsakte nehmen kann, bevor sie übernommen werden. Dies ist allerdings kein Vetorecht, sondern lediglich eine Mitwirkung an der Gestaltung[3][4].

Kurz gesagt: EU-Rechtsakte, die durch die Integrationsmethode übernommen werden, sind für die Schweiz verbindlich umzusetzen. Ein einfaches Ablehnen ist vertraglich ausgeschlossen; Anpassungen des Schweizer Rechts erfolgen nur bei Widersprüchen oder zur Konkretisierung[1][2]. Die Schweiz kann jedoch über „Decision Shaping“ Einfluss auf die Rechtssetzung nehmen, hat dabei aber kein Vetorecht[3].

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