Was für Änderungen gibt es in der Drittstaatensubventionsverordnung?
Die Drittstaatensubventionsverordnung (Verordnung (EU) 2023/2831) ist seit dem 12. Januar 2023 in Kraft und ergänzt das EU-Beihilferecht, das bisher nur auf Beihilfen der EU-Mitgliedstaaten angewendet wurde. Die Verordnung zielt darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt zu beseitigen, die durch Subventionen von Drittstaaten verursacht werden können. Damit wird ein neuer Rahmen geschaffen, um Subventionen von Drittstaaten zu erfassen und gegebenenfalls zu regulieren, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen[1].
Konkret bedeutet dies:
Diese Änderungen sind neu und stellen eine wichtige Ergänzung des EU-Beihilferechts dar, da sie erstmals Subventionen von Drittstaaten in den Regelungsbereich einbeziehen und so den Binnenmarkt besser schützen.
Quellen:
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