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Rahmenabkommen GPT

Was für Änderungen gibt es in der Drittstaatensubventionsverordnung?

Die Drittstaatensubventionsverordnung (Verordnung (EU) 2023/2831) ist seit dem 12. Januar 2023 in Kraft und ergänzt das EU-Beihilferecht, das bisher nur auf Beihilfen der EU-Mitgliedstaaten angewendet wurde. Die Verordnung zielt darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt zu beseitigen, die durch Subventionen von Drittstaaten verursacht werden können. Damit wird ein neuer Rahmen geschaffen, um Subventionen von Drittstaaten zu erfassen und gegebenenfalls zu regulieren, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen[1].

Konkret bedeutet dies:

  • Die Verordnung erweitert den Anwendungsbereich des Beihilferechts auf Subventionen, die von Drittstaaten (also Ländern außerhalb der EU) an Unternehmen innerhalb des EU-Binnenmarkts gewährt werden.
  • Damit soll verhindert werden, dass durch solche Drittstaatssubventionen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Unternehmen in der EU entstehen.
  • Die Verordnung ergänzt die bestehenden Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die bisher nur Beihilfen von EU-Mitgliedstaaten regelten[1].

Diese Änderungen sind neu und stellen eine wichtige Ergänzung des EU-Beihilferechts dar, da sie erstmals Subventionen von Drittstaaten in den Regelungsbereich einbeziehen und so den Binnenmarkt besser schützen.

Quellen:
[1] [3]

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